Ab dem 09. Januar 2016 kommen auf alle Betreiber eines Onlineshops in der EU neue Informationspflichten zu.
Um Online-Kunden eine schnelle und kostengünstige Alternative zur Streitbeilegung zu bieten, erließ der europäische Gesetzgeber die ADR-Richtlinie (alternative Streitbeilegung) sowie die ODR-Verordnung (Online Streitbeilegung) zur Streitbeilegung zwischen Unternehmern und Endkunden bei Kaufverträgen und Dienstleistungsverträgen die Online abgeschlossen wurden. Die EU Kommission stellt dafür eine Online-Plattform zur Verfügung, um Verbrauchern gute Möglichkeiten für die Wahrnehmung der alternativen Streitbeilegung zu bieten.
Das erwartet Sie und Ihre Kunden
- Verbraucher und Unternehmer erhalten künftig die kostengünstige und schnelle Alternative zum gerichtlichen Verfahren – bei Uneinigkeiten kann eine Schlichtungsstelle hinzugezogen werden.
- Vorteile entstehen auch für die Sie als Onlineshop Betreiber, denn es können Kosten gespart werden: Ausländische Verbraucher werden bei Streitigkeiten mit einem Online-Händler aus Deutschland an eine deutsche Schlichtungsstelle verwiesen – so wird der Streitfall in deutscher Sprache in Deutschland geklärt. Sie müssen sich keinen Rechtsanwalt im Wohnsitzland des Verbrauchers suchen und dort vor Gericht gehen.
Pflichten
- Für Unternehmer bzw. Shop-Betreiber entstehen ab dem 09.01.2016 neue Pflichten, Informationen hinsichtlich der außergerichtlichen Streitbeilegung auf ihren Webseiten einzubinden.
- Alle Online-Händler müssen deshalb ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen anpassen und auf ihrer Website einen leicht zugänglichen Link zur OS-Plattform bereitstellen. Bei Nichteinhaltung der Gesetzesvorlagen können kostspielige Abmahnungen drohen.
- Der Link zur Plattform lautet: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Eine kostenlosen Rechtstexter finden Sie bei Trusted Shops.
Ich bin Partner vom Händlerbund, der im Rahmen einen kostenpflichtigen Mitgliedschaft, Ihren Internetauftritt ebenfalls rechtlich absichert.
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